Allgemeine Geschäftsbedingungen

KrabMedia B.V.

Allgemeine Informationen

Die Angaben auf der Website von KrabMedia dienen ausschließlich der Information über die von KrabMedia B.V. realisierten Projekte sowie über die Kenntnisse und Fähigkeiten von KrabMedia B.V. Wir bemühen uns, die Informationen möglichst aktuell zu halten. Die Informationen können jedoch jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert und/oder zurückgenommen werden. Aus den auf der Website bereitgestellten Informationen können daher keine Ansprüche oder Rechte hergeleitet werden.

‍Urheberrechte
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Die Website von KrabMedia B.V. ist urheberrechtlich geschützt. Der Inhalt der Website darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KrabMedia B.V. nicht vervielfältigt, verändert und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften gestattet ist oder für eine möglichst effiziente Nutzung der Website erforderlich ist.

‍Haftung

Der Besuch der Website von KrabMedia B.V. erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. KrabMedia B.V. schließt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Schäden aus, die durch den Besuch der Website und/oder die Nutzung der dort bereitgestellten Informationen, Software und/oder Dienstleistungen entstehen.

‍Geschäfts- und Postanschrift

‍KrabMedia B.V.
Nieuwpoortkade 2a
1055 RX Amsterdam
Niederlande

Handelsregisternummer (KVK): 77093895
USt-IdNr.: NL860898015B01
IBAN: NL52 RABO 0134 9420 2763


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Allgemeine Geschäftsbedingungen von KrabMedia B.V.

Artikel 1 – Definitionen und Begriffsbestimmungen

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe, sofern sich aus dem Zusammenhang nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, folgende Bedeutung:

KrabMedia B.V.: die Verwenderin dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sitz in Nieuwpoortkade 2a, 1055 RX Amsterdam, Niederlande.

Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die KrabMedia B.V. einen Auftrag erteilt oder mit KrabMedia B.V. einen Vertrag schließt.

Vertrag: jeder zwischen KrabMedia B.V. und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung von Sachen durch KrabMedia B.V.

Projekte: die von KrabMedia B.V. erbrachten oder hergestellten Dienstleistungen, Produkte und damit zusammenhängenden Leistungen und Sachen. Hierzu gehören unter anderem Videoproduktionen, Konzeptentwicklung, Marketing- und Kommunikationsberatung sowie sonstige Multimedia- und Kommunikationsdienstleistungen, jeweils im weitesten Sinne und entsprechend den in einem zwischen den Parteien vereinbarten Dokument festgelegten Leistungen sowie den darin gegebenenfalls für anwendbar erklärten Dokumenten.

Leistungen: die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses erbrachten Dienstleistungen und/oder Beratungen sowie die Lieferung oder Herstellung von Sachen, jeweils im weitesten Sinne und entsprechend der Auftragsbestätigung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KrabMedia B.V.

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Artikel 2 – Allgemeines

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen KrabMedia B.V. und dem Auftraggeber, auf den KrabMedia B.V. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich davon abweichen. Der Abschluss eines Vertrages mit KrabMedia B.V. bedeutet, dass der Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Verträge, bei deren Durchführung KrabMedia B.V. Dritte einsetzt.

2.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. KrabMedia B.V. und der Auftraggeber werden in diesem Fall Gespräche aufnehmen, um die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

2.4 Wenn KrabMedia B.V. nicht jederzeit auf der strikten Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, bedeutet dies nicht, dass die betreffende Bestimmung nicht anwendbar ist oder dass KrabMedia B.V. auf ihr Recht verzichtet, in anderen Fällen die vollständige und uneingeschränkte Einhaltung dieser Bestimmung zu verlangen.

2.5 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, und gelten ausschließlich für den jeweiligen Vertrag, auf den sich die Abweichung bezieht.

2.6 Die Geltung etwaiger Einkaufsbedingungen oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.7 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrages

3.1 Angebote und Offerten von KrabMedia B.V. sind freibleibend und widerruflich, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Ist keine Annahmefrist angegeben, können aus dem Angebot keine Rechte hergeleitet werden, wenn die betreffende Dienstleistung oder Sache zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.

3.2 Ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages kann von KrabMedia B.V. sowohl mündlich als auch schriftlich abgegeben werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald KrabMedia B.V. den Auftrag angenommen hat und, sofern eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt wird, diese vom Auftraggeber unterzeichnet und zurückgesandt wurde.

3.3 Wurde der Auftrag mündlich erteilt oder liegt die unterzeichnete Auftragsbestätigung noch nicht vor, gilt der Vertrag als zustande gekommen, sobald KrabMedia B.V. auf Wunsch des Auftraggebers mit der Durchführung des Auftrags begonnen hat. Reagiert der Auftraggeber anschließend nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf deren Inhalt, gilt die Auftragsbestätigung als richtig und vollständig und die Parteien sind an die darin enthaltenen Vereinbarungen gebunden.

3.4 Die Zurverfügungstellung von Informationen und/oder Materialien durch den Auftraggeber an KrabMedia B.V. zum Zwecke der Durchführung der Leistungen gilt ebenfalls als Aufforderung im Sinne von Artikel 3.3.

3.5 Angebote und Offerten beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben. Sollten sich diese Angaben als unrichtig oder unvollständig erweisen, kann der Auftraggeber daraus keine Rechte gegenüber KrabMedia B.V. herleiten. KrabMedia B.V. ist ferner nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen konnte, dass das Angebot oder ein Bestandteil desselben einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.

3.6 Die in einem Angebot oder einer Offerte genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger im Rahmen des Vertrages anfallender Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Für Fahrten mit dem Pkw berechnet KrabMedia B.V. eine Kilometerpauschale von € 0,45 pro Kilometer.

3.7 Die einem Angebot beigefügten oder dazugehörigen Dokumente, Konzepte, Bilder, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Entwürfe und Berechnungen, die von KrabMedia B.V. oder in ihrem Auftrag erstellt wurden, bleiben Eigentum von KrabMedia B.V., soweit dies rechtlich zulässig ist. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KrabMedia B.V. weder Dritten zur Verfügung gestellt oder gezeigt noch kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden. Wird kein Auftrag erteilt, sind diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Aufforderung von KrabMedia B.V. frei an KrabMedia B.V. zurückzusenden bzw. zurückzugeben.

Artikel 4 – Nutzung und Monitoring von Angeboten

4.1 Durch die Anforderung eines Angebots über ein Kontakt- oder Angebotsformular von KrabMedia B.V. bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.

4.2 Wenn der Auftraggeber ein über PandaDoc versandtes Angebot öffnet, kann KrabMedia B.V. Funktionen einsetzen, mit denen registriert werden kann, wann das Angebot geöffnet wird, welche Bestandteile angesehen werden, wie lange diese angesehen werden und welche Aktionen vorgenommen werden, beispielsweise Annahme, Ablehnung oder Weiterleitung.

4.3 Diese Daten werden zur Verbesserung des Angebotsprozesses und zur Optimierung der Dienstleistungen von KrabMedia B.V. verwendet. KrabMedia B.V. behandelt diese Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder hierfür besteht eine entsprechende rechtliche Grundlage. Weitere Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung von KrabMedia B.V. zu entnehmen.

4.4 Soweit für dieses Monitoring die Einwilligung des Auftraggebers erforderlich ist, wird diese Einwilligung beim Öffnen des betreffenden Angebots oder auf andere gesetzlich zulässige Weise eingeholt. Möchte der Auftraggeber nicht, dass seine Interaktion mit dem Angebot auf diese Weise verfolgt wird, kann er KrabMedia B.V. kontaktieren, um eine PDF-Version oder eine andere alternative Form des Angebots zu erhalten.

4.5 Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Verarbeitung und Überwachung von Angeboten durch KrabMedia B.V. kann der Auftraggeber KrabMedia B.V. kontaktieren.

Artikel 5 – Durchführung des Vertrages

5.1 KrabMedia B.V. führt die beauftragten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit der Sorgfalt aus, die von einem vernünftig handelnden und fachkundigen Auftragnehmer erwartet werden kann. Die Leistungen von KrabMedia B.V. stellen grundsätzlich eine Dienstleistung auf Grundlage einer Tätigkeitspflicht dar, sofern und soweit im schriftlichen Vertrag nicht ausdrücklich ein konkretes und hinreichend bestimmtes Ergebnis zugesagt wurde.

5.2 Soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist KrabMedia B.V. berechtigt, bestimmte Leistungen durch Hilfspersonen, Freelancer und sonstige Dritte ausführen zu lassen. KrabMedia B.V. wird bei der Auswahl und Beauftragung Dritter die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

5.3 KrabMedia B.V. haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Pflichtverletzungen von durch sie beauftragten Dritten. KrabMedia B.V. ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers etwaige Haftungsbeschränkungen solcher Dritter zu akzeptieren, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

5.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Angaben und Materialien, von denen KrabMedia B.V. mitteilt, dass sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, oder deren Erforderlichkeit der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen muss, rechtzeitig an KrabMedia B.V. übermittelt werden.

5.5 Werden für die Durchführung erforderliche Angaben oder Materialien nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist KrabMedia B.V. berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen und/oder die durch die Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten zu den zu diesem Zeitpunkt üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt nicht, bevor sämtliche erforderlichen Angaben und Materialien bei KrabMedia B.V. eingegangen sind.

5.6 Wurde vereinbart, dass der Vertrag in mehreren Phasen durchgeführt wird, ist KrabMedia B.V. berechtigt, die Durchführung von Teilen einer nachfolgenden Phase auszusetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.

5.7 Der Versand von zu liefernden Sachen erfolgt auf die von KrabMedia B.V. angegebene Weise. Wünscht der Auftraggeber eine andere Versandart, insbesondere einen Schnell- oder Expressversand, trägt der Auftraggeber die damit verbundenen zusätzlichen Kosten.

Artikel 6 – Lieferung und Änderung des Auftrags

6.1 KrabMedia B.V. beginnt nach Erhalt der erforderlichen Angaben, Texte und/oder Bildmaterialien so bald wie möglich mit der Durchführung der vereinbarten Leistungen und teilt dem Auftraggeber, soweit möglich, die voraussichtliche Lieferzeit mit.

6.2 Eine von KrabMedia B.V. angegebene Lieferfrist ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich und lediglich als Richtwert zu verstehen.

6.3 Sollte sich während der Durchführung des Vertrages herausstellen, dass für eine ordnungsgemäße Durchführung eine Änderung oder Ergänzung der Leistungen erforderlich ist, werden die Parteien hierüber rechtzeitig miteinander beraten und den Vertrag erforderlichenfalls entsprechend anpassen.

6.4 Wird der Vertrag geändert oder ergänzt, ist KrabMedia B.V. berechtigt, die geänderten oder ergänzten Leistungen erst auszuführen, nachdem die Parteien eine Einigung über die Änderungen einschließlich der Auswirkungen auf Planung, Vergütung und sonstige Bedingungen erzielt haben. Die Nicht- oder Nichtsofortausführung geänderter Leistungen stellt keine Pflichtverletzung von KrabMedia B.V. dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung oder Rückabwicklung des Vertrages.

6.5 Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, wird KrabMedia B.V. angeben, in welchem Umfang die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Erhöhung der vereinbarten Vergütung führt.

6.6 Änderungen eines bereits erteilten Auftrags können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist überschritten wird. Eine solche Überschreitung berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz oder zur Beendigung des Vertrages, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart.

6.7 Führt die Änderung zu einer Verringerung des Leistungsumfangs, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die bereits erbrachten Leistungen sowie bereits entstandenen oder eingegangenen Kosten zu vergüten.

6.8 Kann KrabMedia B.V. trotz Vereinbarung einer verbindlichen Lieferfrist ihre Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen, hat der Auftraggeber KrabMedia B.V. schriftlich zur Leistung aufzufordern und eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, sofern eine solche Aufforderung gesetzlich nicht entbehrlich ist.

Artikel 7 – Vergütung

7.1 Sämtliche Vergütungen und Kostenschätzungen verstehen sich in Euro und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie etwaiger Reise- und Übernachtungskosten.

7.2 Soweit KrabMedia B.V. dies für erforderlich hält, ist sie berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung auf die noch zu erbringenden Leistungen zu verlangen. KrabMedia B.V. ist berechtigt, mit Beginn oder Fortsetzung der Leistungen zu warten, bis die Vorauszahlung geleistet oder eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung gestellt wurde.

7.3 Die Vergütung ist nicht vom Ergebnis der beauftragten Leistungen abhängig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie anfällt.

7.4 Wurde für einen bestimmten Auftrag oder Zeitraum keine feste Vergütung vereinbart, wird die Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes und der von KrabMedia B.V. aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

7.5 KrabMedia B.V. ist berechtigt, ihre Vergütung zu erhöhen, wenn die Erhöhung auf einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, gestiegenen Lohn- oder sonstigen Kosten oder anderen Umständen beruht, die bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.

7.6 KrabMedia B.V. ist ferner berechtigt, die Vergütung zu erhöhen, wenn sich während der Durchführung der Leistungen herausstellt, dass der ursprünglich vereinbarte oder erwartete Arbeitsumfang erheblich größer ist, als bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war, und dieser Umstand nicht von KrabMedia B.V. zu vertreten ist. Übersteigt die Erhöhung 10 %, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Erfolgt die Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, besteht dieses Kündigungsrecht unabhängig von der Höhe der Erhöhung.

7.7 Sämtliche Reise- und Übernachtungskosten, durchlaufenden Posten, geschätzten Fremdkosten sowie Kosten für den Erwerb oder die Lizenzierung von Musikrechten gelten als zusätzliche Kosten und sind nicht im Angebot enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Kosten werden gesondert und, soweit zutreffend, auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. KrabMedia B.V. ist nicht verpflichtet, Originalbelege oder Rechnungen Dritter an den Auftraggeber weiterzugeben. Auf Wunsch kann jedoch eine Übersicht der entstandenen Kosten bereitgestellt werden. Für Fahrten mit dem Pkw berechnet KrabMedia B.V. € 0,45 pro Kilometer.

7.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche sonstigen angemessenen Kosten zu erstatten, die KrabMedia B.V. im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstehen.

7.9 Vergütungen werden, soweit zutreffend, zuzüglich Auslagen, Kosten für beauftragte Dritte und Umsatzsteuer je Phase oder nach Abschluss der Leistungen in Rechnung gestellt.

7.10 Bei einer Stornierung eines Auftrags innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Leistungen werden 100 % der angebotenen Personalkosten und 100 % der angebotenen Gerätekosten berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Leistungen werden 50 % der angebotenen Personalkosten und 50 % der angebotenen Gerätekosten berechnet. Kosten für von KrabMedia B.V. bereits gebuchte oder beauftragte Materialien, Geräte, Freelancer und Dienstleistungen, die infolge der Stornierung nicht mehr kostenlos storniert werden können, werden vollständig an den Auftraggeber weiterberechnet.

Artikel 8 – Zahlung und Rechnungsstellung

8.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und auf die von KrabMedia B.V. angegebene Weise.

8.2 Bei Verträgen mit einem Wert von mehr als € 10.000,00 oder bei Aufträgen, bei denen KrabMedia B.V. vor oder während der Durchführung Materialien, Geräte, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen Dritter mieten, kaufen oder anderweitig bezahlen muss, ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Freigabe des Auftrags bzw. nach Abschluss des Vertrages eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Betrages zu leisten. Nach Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die verbleibenden 50 %, zuzüglich etwaiger Nachberechnungen und zusätzlicher Kosten.

8.3 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, tritt der Verzug, soweit nach dem anwendbaren Recht zulässig, automatisch ein. KrabMedia ist berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum bis zum vollständigen Zahlungseingang die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen, unbeschadet sonstiger Rechte und Ansprüche von KrabMedia.
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8.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Zahlungspflichten gegenüber KrabMedia B.V. mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit eine Aufrechnung nicht zwingend gesetzlich zulässig ist. Einwendungen gegen eine Rechnung berechtigen nicht zur Aussetzung der Zahlung, soweit gesetzlich zulässig.

8.5 Befindet sich der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, trägt er sämtliche angemessenen außergerichtlichen Inkassokosten. Diese Kosten werden entsprechend den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Soweit KrabMedia B.V. nachweislich höhere, angemessene und erforderliche Inkassokosten entstanden sind, können auch diese geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig. Gerichts- und Vollstreckungskosten trägt ebenfalls der Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig. Auf die geschuldeten Inkassokosten können ebenfalls Zinsen anfallen.

Artikel 9 – Laufzeit und Beendigung von Verträgen

9.1 Der Vertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen, sofern sich aus der Art oder dem Zweck des Auftrags nicht ergibt, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

9.2 Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit kann sowohl vom Auftraggeber als auch von KrabMedia B.V. schriftlich gekündigt werden, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Ein Vertrag mit bestimmter Laufzeit kann während seiner Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht dringende Umstände vorliegen, aufgrund derer einer Partei die Fortsetzung des Vertrages vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist gegenüber der anderen Partei schriftlich zu begründen. Dies lässt die Zahlungspflichten des Auftraggebers hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen sowie bereits entstandener oder eingegangener Kosten unberührt.

9.4 Beendet der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, hat KrabMedia B.V. Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen, der bereits entstandenen und eingegangenen Kosten sowie, soweit angemessen, des durch die vorzeitige Beendigung entstandenen Ausfalls von eingeplanten Kapazitäten. Dies gilt nicht, soweit die vorzeitige Beendigung auf einer von KrabMedia B.V. zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

9.5 Wird über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, ein Zahlungsaufschub beantragt oder die Geschäftstätigkeit eingestellt, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zu beenden, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte.

9.6 KrabMedia B.V. ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden, wenn: a. der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt; b. KrabMedia B.V. nach Vertragsschluss von Umständen Kenntnis erlangt, die berechtigten Anlass zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird; c. der Auftraggeber aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nicht ausreichend gestellt wird; oder d. aufgrund einer vom Auftraggeber verursachten Verzögerung von KrabMedia B.V. vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen auszuführen.

9.7 KrabMedia B.V. ist berechtigt, die Herausgabe von Dokumenten, Dateien oder sonstigen Sachen an den Auftraggeber oder Dritte auszusetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen von KrabMedia B.V. gegenüber dem Auftraggeber vollständig beglichen sind, soweit gesetzlich zulässig.

9.8 Wird die Durchführung oder Lieferung durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers verzögert, ist KrabMedia B.V. berechtigt, den vollständigen vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen, unbeschadet ihres Anspruchs auf Ersatz zusätzlicher Kosten, Schäden und Zinsen.

9.9 Im Falle einer Beendigung des Vertrages werden sämtliche Forderungen von KrabMedia B.V. gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig, soweit gesetzlich zulässig.

Artikel 10 – Musikrechte

10.1 Für Online- und audiovisuelle Produktionen kann Musik aus Musikbibliotheken verwendet werden, für die KrabMedia B.V. über eine Lizenz verfügt, unter anderem Artlist. Soweit die betreffende Musik vom Umfang der entsprechenden Lizenz erfasst ist, sind die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte durch diese Lizenz abgedeckt.

10.2 Sind für die in einer Produktion oder Online-Veröffentlichung verwendete Musik zusätzliche oder besondere Musikrechte, Lizenzen oder Vergütungen erforderlich, wird KrabMedia B.V., soweit möglich, deren Beschaffung bzw. Regelung übernehmen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

10.3 Kosten für Musikrechte gelten als zusätzliche Kosten und sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Kosten hängen insbesondere von der erforderlichen Lizenz, der Art und Dauer der Nutzung, den Gebieten und/oder den jeweiligen Rechteinhabern oder Verwertungsgesellschaften ab.

10.4 KrabMedia B.V. kann auf Wunsch vorab eine Schätzung der zu erwartenden Kosten abgeben. Eine solche Schätzung ist unverbindlich. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber weiterberechnet.

10.5 Stellt der Auftraggeber selbst Musik, Tonmaterial oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung, gewährleistet der Auftraggeber, dass er über sämtliche für die vorgesehene Nutzung erforderlichen Rechte und Lizenzen verfügt. Der Auftraggeber stellt KrabMedia B.V. von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Fehlen solcher Rechte oder Lizenzen entstehen.

Artikel 11 – Digitale Korrektur- und Freigabeversionen

11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede von KrabMedia B.V. bereitgestellte digitale Korrektur- oder Freigabeversion sorgfältig auf Fehler und/oder Mängel zu überprüfen und etwaige Anmerkungen oder Korrekturwünsche so schnell wie möglich schriftlich an KrabMedia B.V. zu übermitteln.

11.2 Die Freigabe einer digitalen Korrektur- oder Freigabeversion durch den Auftraggeber gilt als Bestätigung, dass der Auftraggeber die betreffende Version geprüft hat und mit dem darin enthaltenen Inhalt und der Ausführung einverstanden ist.

11.3 KrabMedia B.V. haftet nicht für Abweichungen, Fehler oder Mängel, die vor der Freigabe der betreffenden Version nicht gemeldet wurden, soweit gesetzlich zulässig.

11.4 Zusätzliche Korrekturversionen, Fassungen und Korrekturschleifen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt werden, können zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gesondert berechnet werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

11.5 Nach Freigabe ist KrabMedia B.V. berechtigt, mit der (Teil-)Rechnungsstellung und der weiteren Durchführung des Vertrages fortzufahren. Die Rechnungsstellung kann in mehreren Phasen erfolgen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.

11.6 KrabMedia B.V. ist berechtigt, den Vertrag in Teillieferungen bzw. Teilabnahmen auszuführen.

Artikel 12 – Haftung

12.1 KrabMedia B.V. führt ihre Leistungen nach bestem Können und mit der Sorgfalt aus, die von ihr erwartet werden kann. Entsteht ein Fehler dadurch, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Informationen übermittelt hat, haftet KrabMedia B.V. nicht für daraus entstehende Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

12.2 KrabMedia B.V. ist nicht für den Inhalt, die Richtigkeit oder die Rechtmäßigkeit von durch den Auftraggeber bereitgestellten Materialien verantwortlich.

12.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die KrabMedia B.V. infolge einer dem Auftraggeber zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.

12.4 Änderungen der Daten oder Kontaktdaten des Auftraggebers sind KrabMedia B.V. so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass solche Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden.

12.5 Im Falle einer KrabMedia B.V. zurechenbaren Pflichtverletzung haftet KrabMedia B.V., soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich für unmittelbare Schäden, die unmittelbar auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen sind.

12.6 Die Haftung von KrabMedia B.V. ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber für die betreffenden Leistungen bezahlt hat. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten ist die Haftung auf maximal den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber in den sechs Monaten vor dem schädigenden Ereignis an KrabMedia B.V. bezahlt hat.

12.7 Die Haftung von KrabMedia B.V. ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des gegebenenfalls geltenden Selbstbehalts, sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.

12.8 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KrabMedia B.V. oder ihren gesetzlichen Vertretern bzw. leitenden Mitarbeitern, soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.

12.9 Für Personen, die auf ausdrückliche Anweisung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eingeschaltet wurden, haftet KrabMedia B.V. nicht, soweit gesetzlich zulässig.

12.10 KrabMedia B.V. haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsbeziehungen, Datenverlust, Rufschädigung, Verlust von Goodwill sowie Schäden aufgrund der Überschreitung von Lieferfristen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.11 Fristen für die Durchführung von Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Richtfristen. Die Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz oder zur Beendigung des Vertrages. Wird eine vereinbarte Frist überschritten, hat der Auftraggeber KrabMedia B.V. schriftlich zur Leistung aufzufordern und eine angemessene Nachfrist einzuräumen.

12.12 Der Auftraggeber hat eine festgestellte Pflichtverletzung oder Unrichtigkeit bei der Durchführung des Vertrages so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber diese entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich an KrabMedia B.V. zu melden.

12.13 Meldet der Auftraggeber eine Pflichtverletzung nicht rechtzeitig, kann er sich darauf nicht mehr berufen, soweit KrabMedia B.V. hierdurch in ihren berechtigten Interessen beeinträchtigt wurde und dies gesetzlich zulässig ist.

12.14 Der Auftraggeber stellt KrabMedia B.V. von Ansprüchen Dritter frei, die mit der Durchführung des Auftrags zusammenhängen oder daraus entstehen, soweit diese Ansprüche auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Informationen, Anweisungen oder sonstigen dem Auftraggeber zurechenbaren Umständen beruhen.

12.15 Ansprüche des Auftraggebers gegen KrabMedia B.V. wegen Pflichtverletzungen oder Fehlern bei der Durchführung des Vertrages verjähren spätestens zwölf Monate nach dem Tag, an dem der Auftraggeber von der betreffenden Pflichtverletzung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, soweit nicht zwingendes Recht eine längere Frist vorsieht.
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Artikel 13 – Höhere Gewalt

13.1 KrabMedia B.V. ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und der nach dem Gesetz, einem Rechtsgeschäft oder den im Geschäftsverkehr geltenden Grundsätzen nicht zu ihren Lasten geht.

13.2 Als höhere Gewalt gilt jede von außen kommende, vorhersehbare oder unvorhersehbare Ursache, auf die KrabMedia B.V. vernünftigerweise keinen Einfluss nehmen kann und aufgrund derer sie ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann. Hierzu gehören unter anderem Krankheit, Streiks, Störungen der Energieversorgung, Verkehrs- und Transportstörungen, Störungen der Post- und Telekommunikationsdienste, Störungen von Netzwerken oder Infrastrukturen, Computerstörungen und Cybervorfälle sowie die Verhinderung von durch KrabMedia B.V. beauftragten Dritten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

13.3 KrabMedia B.V. ist berechtigt, ihre Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt auszusetzen. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden, ohne dass eine Partei der anderen zum Schadensersatz verpflichtet ist, soweit gesetzlich zulässig.

13.4 Hat KrabMedia B.V. ihre Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt oder kann sie diese teilweise erfüllen und kommt diesem Teil eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu, ist KrabMedia B.V. berechtigt, diesen Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen eigenständigen Vertrag.
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Artikel 14 – Mängelrügen und Beanstandungen

14.1 Der Auftraggeber hat nach Lieferung oder Abnahme so schnell wie möglich zu prüfen, ob KrabMedia B.V. den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat. Stellt der Auftraggeber eine Abweichung oder einen Mangel fest, hat er KrabMedia B.V. hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

14.2 Beanstandungen hinsichtlich erbrachter Leistungen, gelieferter Sachen oder Produktionen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung oder Abnahme, schriftlich gegenüber KrabMedia B.V. geltend zu machen. Die Beanstandung muss den Mangel möglichst detailliert beschreiben, damit KrabMedia B.V. angemessen darauf reagieren kann.

14.3 Ist eine Beanstandung berechtigt und liegt eine KrabMedia B.V. zurechenbare Pflichtverletzung vor, wird KrabMedia B.V. die Leistungen oder Lieferung, soweit vernünftigerweise möglich, nachholen oder nachbessern. Ist eine Nachbesserung vernünftigerweise nicht möglich oder nicht sinnvoll, können die Parteien eine andere angemessene Lösung vereinbaren.

14.4 Führt der Auftraggeber die in Artikel 14.1 genannte Prüfung nicht rechtzeitig durch oder meldet er einen Mangel nicht rechtzeitig, gilt die Leistung von KrabMedia B.V. zwischen den Parteien als ordnungsgemäß erbracht, soweit gesetzlich zulässig.

14.5 Die Leistung von KrabMedia B.V. gilt jedenfalls als angenommen, wenn der Auftraggeber die Lieferung oder einen Teil davon in Gebrauch nimmt, bearbeitet oder verarbeitet, an Dritte weitergibt oder anderweitig verwendet, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor rechtzeitig und gemäß diesem Artikel eine Beanstandung erhoben.

14.6 Ist eine nachträgliche Durchführung der vereinbarten Leistungen oder eine Nachlieferung nicht mehr möglich oder nicht sinnvoll, ist die Haftung von KrabMedia B.V. entsprechend Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
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Artikel 15 – Vertraulichkeit

15.1 Soweit KrabMedia B.V. nicht aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, behördlichen Vorschrift oder sonstigen verbindlichen Regelung zur Offenlegung verpflichtet ist, ist sie gegenüber Dritten zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen verpflichtet, die sie vom Auftraggeber erhalten hat. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der offenlegenden Partei angegeben wurde oder sich dies vernünftigerweise aus der Art der Informationen ergibt.

15.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist KrabMedia B.V. nicht berechtigt, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte vertrauliche Informationen zu einem anderen Zweck als demjenigen zu verwenden, zu dem sie übermittelt wurden. Dies gilt nicht, wenn KrabMedia B.V. die Informationen im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens benötigt oder gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist.

15.3 Soweit der Auftraggeber nicht aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, behördlichen Vorschrift oder sonstigen verbindlichen Regelung zur Offenlegung verpflichtet ist oder KrabMedia B.V. zuvor schriftlich zugestimmt hat, wird der Auftraggeber den Inhalt von Berichten, Arbeiten, Beratungen oder sonstigen Leistungen von KrabMedia B.V. nicht an Dritte weitergeben.
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Artikel 16 – Eigentumsvorbehalt und Sachen des Auftraggebers

16.1 Soweit gesetzlich zulässig, bleiben Sachen und körperliche Arbeitsergebnisse, die von KrabMedia B.V. im Rahmen des Vertrages hergestellt oder geliefert werden, bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Beträge Eigentum von KrabMedia B.V. Soweit die rechtliche Beschaffenheit einer Sache oder eines Arbeitsergebnisses einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, gilt die entsprechende Nutzungs- oder Lizenzregelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages.

16.2 KrabMedia B.V. behandelt Sachen, die ihr vom Auftraggeber anvertraut werden, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Verwahrers. KrabMedia B.V. haftet, vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und soweit gesetzlich zulässig, nicht für Beschädigung oder Verlust anvertrauter Sachen oder gespeicherter Dateien.

16.3 KrabMedia B.V. bewahrt für den Auftraggeber erstellte Filmaufnahmen, Projektdateien und sonstige Werke für einen Zeitraum von maximal einem Jahr nach Abnahme bzw. Lieferung auf. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann KrabMedia B.V. diese Dateien gegen eine zusätzliche Vergütung für einen längeren Zeitraum aufbewahren, sofern hierüber vorab eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

16.4 KrabMedia B.V. ist nicht für den Verlust von Filmaufnahmen, Projektdateien oder sonstigen Werken infolge unvorhersehbarer Umstände verantwortlich, insbesondere aufgrund von Computerstörungen, Hardwaredefekten, Brand, Einbruch, Cybervorfällen oder anderen Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs.
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Artikel 17 – Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

17.1 Unter geistigen Eigentumsrechten im Sinne dieses Artikels werden unter anderem Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte, Designrechte, Datenbankrechte und sonstige Rechte verstanden, die sich auf von KrabMedia B.V. erstellte oder gelieferte Produktionen und Materialien beziehen.

17.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die an der speziell für den Auftraggeber erstellten Endproduktion bestehenden Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung dem Auftraggeber eingeräumt bzw. übertragen, soweit diese Rechte KrabMedia B.V. zustehen und rechtlich übertragen bzw. eingeräumt werden können.

17.3 Als Endproduktion gilt die endgültige, vereinbarte und zur Auslieferung bestimmte Fassung des Endprodukts, beispielsweise das endgültig gelieferte Video, der Film, die Animation oder eine sonstige audiovisuelle Produktion. Die Einräumung bzw. Übertragung von Nutzungsrechten an der Endproduktion umfasst nicht automatisch die zugrunde liegenden Quelldateien, Projektdateien, Rohaufnahmen, Audioaufnahmen, Schnittdateien, Grafikdateien, Animationsdateien, Templates, Arbeitsweisen, Konzepte, Skripte, Techniken, Software, Presets, Know-how oder sonstigen Produktionsmittel von KrabMedia B.V., sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. KrabMedia B.V. ist daher nicht verpflichtet, Roh- oder Projektdateien an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dies nicht Bestandteil des Vertrages ist oder gesondert vereinbart wurde.

17.4 Soweit Materialien oder Bestandteile der Produktion von Dritten stammen, insbesondere Musik, Stock Footage, Fotos, Illustrationen, Schriften, Software, Sprecheraufnahmen oder sonstige lizenzierte Materialien, werden hieran keine weitergehenden Rechte eingeräumt oder übertragen, soweit die jeweilige Lizenz oder die Rechte des Dritten dies nicht zulassen. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall ausschließlich die Nutzungsrechte, die aufgrund der jeweiligen Lizenz oder Genehmigung zulässig sind. Etwaige Nutzungsbeschränkungen, zusätzliche Lizenzkosten oder Kosten für eine Erweiterung der Nutzungsrechte trägt der Auftraggeber.

17.5 Soweit dies Bestandteil des Auftrags ist, kümmert sich KrabMedia B.V. um die Einholung bzw. Regelung der erforderlichen Rechte und Genehmigungen, die für die Produktion und deren vereinbarte Nutzung erforderlich sind. Hierzu können insbesondere Persönlichkeits- und Bildnisrechte, Rechte von Statisten und Interviewpartnern, Location-Rechte, Musik- und Synchronisationsrechte sowie sonstige Rechte Dritter gehören. Die Kosten für die Einholung, Registrierung, Lizenzierung oder Abgeltung dieser Rechte trägt der Auftraggeber, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

17.6 Nach vollständiger Zahlung und soweit die entsprechenden Nutzungsrechte dem Auftraggeber eingeräumt oder übertragen wurden, ist der Auftraggeber berechtigt, die Endproduktion für die vereinbarten Zwecke zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.

17.7 Sofern keine ausdrückliche Nutzungsbeschränkung vereinbart wurde, werden die Nutzungsrechte an der Endproduktion ohne geografische Beschränkung eingeräumt bzw. übertragen, soweit KrabMedia B.V. hierüber verfügen kann. Etwaige territoriale, inhaltliche, zeitliche oder sonstige Beschränkungen aufgrund von Rechten Dritter bleiben hiervon unberührt. Eine Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten geht nicht über die Rechte hinaus, über die KrabMedia B.V. tatsächlich verfügt. Rechte Dritter werden ausschließlich in dem Umfang eingeräumt oder übertragen, in dem dies aufgrund der jeweiligen Vereinbarungen, Lizenzen oder Genehmigungen zulässig ist.

17.8 Möchte der Auftraggeber die Produktion nach der Lieferung für andere Zwecke nutzen als ursprünglich vereinbart, beispielsweise für andere Medien, Kampagnen, Länder, Plattformen oder über einen längeren Zeitraum, können hierfür zusätzliche Rechte oder Lizenzen erforderlich sein. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.

17.9 KrabMedia B.V. behält das Recht, Bestandteile ihrer Arbeitsweise, ihres Know-hows, ihrer Erfahrung, Techniken, Formate, Templates sowie allgemeine kreative oder technische Lösungen erneut zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt und keine ausdrücklich an den Auftraggeber übertragenen bzw. eingeräumten Rechte verletzt werden.

17.10 KrabMedia B.V. ist berechtigt, von ihr erstellte Produktionen oder Teile davon für ihr eigenes Portfolio, ihre Website, Social-Media-Kanäle, Präsentationen, Showreels und sonstige eigene Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder berechtigte Interessen des Auftraggebers einer solchen Nutzung vernünftigerweise entgegenstehen.

17.11 Rohaufnahmen, Audiodateien, Projektdateien und sonstige Quelldateien werden von KrabMedia B.V. grundsätzlich maximal ein Jahr nach Lieferung bzw. Abnahme aufbewahrt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist KrabMedia B.V. berechtigt, diese Dateien zu löschen. Wünscht der Auftraggeber eine längere Aufbewahrung oder die Herausgabe von Quelldateien, können die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung treffen. Hierfür können zusätzliche Kosten berechnet werden.

17.12 Vereinbaren die Parteien schriftlich, dass geistige Eigentumsrechte nicht übertragen, sondern ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt werden, richtet sich der Umfang dieser Nutzungsrechte nach den getroffenen Vereinbarungen. Die Nutzungsrechte werden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Stellt der Auftraggeber für die Durchführung eines Auftrags selbst Materialien oder geistige Eigentumsrechte zur Verfügung, gewährleistet der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, diese Materialien KrabMedia B.V. zur Verfügung zu stellen und dass deren Nutzung durch KrabMedia B.V. zur Durchführung des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt KrabMedia B.V. von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass die erforderlichen Rechte oder Genehmigungen nicht vorliegen.
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Artikel 18 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Auf sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und KrabMedia B.V. findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

18.2 Streitigkeiten, die mit dem Vertrag oder dessen Zustandekommen, Auslegung oder Durchführung zusammenhängen, werden, soweit gesetzlich zulässig, dem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, vorgelegt, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht die Zuständigkeit eines anderen Gerichts vorschreiben.

18.3 Die Parteien berücksichtigen, dass bei grenzüberschreitenden Verträgen zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem bestimmte Nutzungen, Verwertungen oder andere Handlungen stattfinden, Anwendung finden können. Die vorstehende Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung gilt daher nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
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Artikel 19 – Fundstelle und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

19.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können über die Website von KrabMedia B.V. unter www.krabmedia.nl/voorwaarden eingesehen, heruntergeladen, kopiert und gespeichert werden.

19.2 Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Fassung maßgeblich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass eine andere Sprachfassung maßgeblich sein soll.

19.3 KrabMedia B.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden über die Website oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam waren, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder zwingendes Recht eine andere Regelung vorsieht.